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Anhang VI nach § 452: CMR
Der "Staub" ist einer der ältesten deutschsprachigen Kommentare zum Handelsrecht, die erste Auflage erschien 1893. Er hat als der umfassendste, vollständigste und bedeutendste Großkommentar zum Handelsrecht einschließlich zahlreicher Nebengebiete ein herausragendes Renommee. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und mhafte Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis ...

277,00 CHF

Frachtrecht
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Sechster Abschnitt. Frachtgeschäft -- § 425 (Definition des Frachtführers) -- § 426 (Frachtbrief) -- § 427 (Begleitpapiere) -- § 428 (Lieferfrist, Verhinderung der Beförderung) -- § 429 (Haftung des Frachtführers) -- § 430 (Umfang des Ersatzes) -- §431 (Haftung für Gehilfen) -- § 432 (Mehrere Frachtführer) -- § 433 (Verfügungsrecht des Absenders) -- § ...

206,00 CHF

CMR
Mit dem vorliegenden Werk wird die zweite Auflage der Kommentierung Johann Georg Helms vollendet, die er im Jahre 1986 mit dem Speditionsrecht der §§ 407 - 415 HGB begonnen und dem Band zum nationalen Frachtrecht mit den §§ 425 - 452 HGB im Jahre 1994 fortgesetzt hatte, beide als Lieferungen zum Großkommentar HGB und eigenständige Sonderausgaben erschienen. Der vorliegende Band ...

321,00 CHF

§§ 425-452
Der "Staub" ist einer der ältesten deutschsprachigen Kommentare zum Handelsrecht, die erste Auflage erschien 1893. Er hat als der umfassendste, vollständigste und bedeutendste Großkommentar zum Handelsrecht einschließlich zahlreicher Nebengebiete ein herausragendes Renommee. Sein hohes Ansehen beruht vor allem auf einer wissenschaftlich fundierten und zugleich praxisorientierten Kommentierung, die nicht zuletzt durch hervorragende und mhafte Herausgeber und Autoren aus Wissenschaft und Praxis ...

332,00 CHF

Johann Georg Helm: Frachtrecht. I
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Drittes Buch. Handelsgesetzbuch -- Sechster Abschnitt. Frachtgeschäft -- § 425 Frachtführer ist, wer es gewerbsmäßig übernimmt, die Beförderung von Gütern zu Lande oder auf Flüssen oder sonstigen Binnengewässern auszuführen -- § 426 (Frachtbrief) -- § 427 (Begleitpapiere) -- § 428 (Lieferfrist, Verhinderung der Beförderung) -- § 429 (Haftung des Frachtführers) -- § 430 (Umfang ...

321,00 CHF